Jobcenter-Fragen zu Ernährung und Aufenthaltsort: Rechte, Pflichten und Datenschutz bei Grundsicherung.
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Key Takeaways
- Jobcenter darf nur leistungserhebliche Informationen anfordern.
- Privatsphäre ist geschützt, wenn Fragen nicht relevant sind.
- Mitwirkungspflicht gilt, aber nur in angemessenem Umfang.
- Regelbedarf muss nicht detailliert nachgewiesen werden.
- Bei Problemen kann Widerspruch gegen Bescheide eingelegt werden.
What the video covers
- Das Jobcenter stellt oft Fragen zu Lebensmitteln und Aufenthaltsorten, um Leistungen zu prüfen.
- Nach §60 SGB I besteht eine Mitwirkungspflicht, aber nur für leistungserhebliche Tatsachen.
- Das Jobcenter darf nicht in das Privatleben eindringen, wenn es nicht relevant für die Leistung ist.
- Fragen zur Ernährung zielen meist auf ungeklärte Einnahmequellen oder ein zweites Konto ab.
- Regelbedarf ist eine Pauschale, die nicht detailliert nach Ausgaben aufgeschlüsselt werden muss.
- Besondere Bedarfe oder unklare Geldeingänge können Nachweise erfordern.
- Ein Gerichtsurteil schützt vor unbilliger Anrechnung freiwilliger Lebensmittelhilfen von Freunden.
- Der Aufenthaltsort muss erreichbar sein, um Arbeitsvermittlung und Mitteilungen zu gewährleisten.
- Bei Abwesenheit ohne Zustimmung kann das Jobcenter Leistungen kürzen.
- Kontoauszüge können teilweise geschwärzt eingereicht werden, um Privatsphäre zu wahren.
Chapters
- 00:00Einleitung: Fragen des Jobcenters zu Lebensmitteln und Aufenthaltsort
- 01:03Rechtslage und Mitwirkungspflicht nach Sozialgesetzbuch
- 02:02Begrenzung der Mitwirkungspflicht und Datenschutz
- 03:11Warum will das Jobcenter wissen, wovon du dich ernährst?
- 04:12Regelbedarf, Pauschalen und Ausnahmen bei Nachweisen
- 05:09Gerichtsurteil zum Umgang mit freiwilligen Lebensmittelhilfen
- 07:24Erreichbarkeit und Aufenthaltsortspflicht beim Jobcenter
- 08:12Praxis-Tipps: Wie auf Anfragen reagieren und Privatsphäre schützen
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Speaker A
Wovon hast du deine Lebensmittel bezahlt? Wo hast du dich in den letzten Wochen aufgehalten? Diese Fragen stellen Jobcenter tausendfach offiziell und schriftlich. Und wenn du jetzt falsch reagierst, dann setzt du dein Grundungsgeld aufs Spiel. Wenn du aber zu
Speaker A
viel erzählst, dann schnüffelt das Jobcenter in dein Privatleben herum. In diesem Video zeige ich dir, welche Fragen das Jobcenter wirklich stellen darf, welche Grenzen der Datenschutz setzt und wie du antwortest, ohne dein Privatleben preiszugeben. Und am Ende
Speaker A
zeige ich dir, wie du Kontoauszüge beim Jobcenter einreichst und trotzdem deine Privatsphäre wahrst. Erst noch mal was in eigener Sache. Wir bei Gegenharz geben dir die Informationen, damit du deine Rechte gegenüber dem Jobcenter verteidigst. Wir wollen mit diesen
Speaker A
Informationen viele Menschen erreichen und du kannst uns dabei unterstützen. Abonniere den Kanal und aktiviere die Glocke. Das kostet dich nichts, das hält dich auf dem neuesten Stand und du hilfst unserer Arbeit damit wirklich.
Speaker A
Mein Name ist Dr. Anlal, ich bin Sozialrechtsexperte hier bei Gegenharz und ich fange jetzt mal mit der Rechtslage an. Nach Paragraph 60 des Sozialgesetzbuches 1 musst du dem Jobcenter alle Tatsachen mitteilen, die für deine Leistung erheblich sind. Du
Speaker A
musst Beweismittel benennen und auf Verlangen Unterlagen vorlegen. Das ist deine Mitwirkungspflicht und an der führt kein Weg vorbei. Du hast dich nämlich dazu verpflichtet, das Beste zu tun, um wieder in Arbeit zu kommen und für das Jobcenter erreichbar zu sein und
Speaker A
deine Hilfebedürftigkeit nachzuweisen. Und da darf das Jobcenter von dir verlangen, dass du die entsprechenden Dokumente zeigst, die das alles belegen.
Speaker A
Wie immer ist es dann so, die Behörde steht nicht über dem Gesetz, auch wenn das Jobcenter es gerne so hätte. Das Jobcenter muss also den Sachverhalt nach Paragraph 20 des Sozialgesetzbuches 10 von Amts wegen ermitteln und das bedeutet auch, die Umstände zu berücksichtigen,
Speaker A
die für dich sprechen. Und von Amts wegen ermitteln bedeutet auch, dass das Jobcenter nicht von dir verlangen kann, zu jedem einzelnen Detail Unterlagen selber zusammenzusuchen, sondern das, was das Jobcenter selber beschaffen kann, muss das Jobcenter auch selber beschaffen. Der entscheidende Beisatz
Speaker A
ist jetzt für deine Leistung erheblich. Da steht zwar alle Tatsachen und da könntest du vielleicht denken, dann, oh, ich muss alles offenlegen. Das stimmt aber nicht. Das beschränkt sich ja auf den Aufgabenbereich des Jobcenters und nur das, was deine Leistung und die
Speaker A
Voraussetzungen für deine Leistungen umfasst. Nur dazu darf das Jobcenter von dir diese Mitwirkung verlangen und dir diese Fragen stellen. Und das bedeutet ganz konkret, das Jobcenter hat überhaupt kein Recht, dein Privatleben auszuforschen, wenn sich das nicht auf deine Leistung bezieht. Wenn du also so
Speaker A
einen Brief vom Jobcenter bekommst, dann leg den nicht zur Seite und dann antworte auch nicht sofort, sondern halt kurz inne und guck, worauf bezieht sich diese Frage, auf welchen Anlass, auf welchen Anspruch und mit welcher Berechtigung. Denn genau daran bemisst
Speaker A
sich, was genau du antworten musst. Und das gehen wir jetzt für diese beiden Fragen einmal durch. Warum will das Jobcenter überhaupt wissen, wovon du dich ernährst? Nun, die Antwort ist fast immer die gleiche. Auf deinem Konto, das das Jobcenter einsehen kann, tauchen keine
Speaker A
Einträge von Einkäufen in Supermärkten oder anderen Lebensmittelläden auf. Und da vermutet dann der Mitarbeiter beim Jobcenter, dass du auch andere Einnahmequellen hast oder vielleicht ein zweites Konto, das du nicht angegeben hast, dass du etwas verschweigst.
Speaker A
Nachfragen zur Finanzierung deines Lebensunterhaltes durch das Jobcenter sind grundsätzlich zulässig, denn die betreffen ja genau die Leistungen, die du vom Jobcenter bekommst. Es braucht allerdings einen konkreten Anlass dafür.
Speaker A
Ohne einen solchen konkreten Anlass belegen fehlende Kartenzahlungen für Lebensmittel aber gar nichts. Denn es kann ja sein, dass du regelmäßig zur Tafel gegangen bist. Es kann sein, dass Freunde dich hin und wieder zum Essen eingeladen haben. Es kann sein, dass du
Speaker A
Lebensmittel lagerst. Und es kann auch sein, dass dir deine Mutter gerade ein ganzes Paket voll mit selbstgemachter Marmelade geschenkt hat. Alles das ist vollkommen in Ordnung und es geht eigentlich auch das Jobcenter überhaupt nichts an, auch rechtlich nicht. Denn
Speaker A
den Regelbedarf, den bekommst du als monatliche Pauschale. Das sind 563 € für einen Alleinstehenden. Und Pauschale heißt, dass du selbst bestimmen kannst, was du mit diesem Geld genau anfängst.
Speaker A
Das heißt, du musst dem Jobcenter keine Liste geben, wann du wo gegessen hast und du musst auch kein Haushaltsbuch führen, das du dem Jobcenter vorlegst.
Speaker A
Anders liegt jedoch der Fall, wenn du beim Jobcenter einen besonderen Bedarf geltend machst oder wenn Geld auf deinem Konto einfließt, ohne dass genau geklärt ist, wo das herkommt, dann darf das Jobcenter tatsächlich Unterlagen anfordern und kann gezielt nachfragen,
Speaker A
um diesen bestimmten Sachverhalt zu klären. Für dich heißt das dann, leg genau diese Unterlagen vor, die für diesen einen Sachverhalt notwendig sind und nur diese und damit hast du deine Mitwirkungspflicht erfüllt. Wie das in der Praxis aussieht, das zeigt ein Fall,
Speaker A
der vor dem Sozialgericht Magdeburg verhandelt wurde. Da bekam ein Leistungsbezieher eine Zeit lang Lebensmittel von einem Freund geschenkt und das Jobcenter meinte daraufhin, seine Leistungen streichen zu können und ihm keine Leistung für seinen Lebensunterhalt mehr dafür geben zu müssen, da er ja
Speaker A
Lebensmittel bekommen würde. Und die Richter erteilten dem Jobcenter dann eine schallende Ohrfeige und stellten klar: "Moment mal, diese Hilfe, die war freiwillig. Der Freund konnte die jederzeit beenden und außerdem bezieht sich der Regelbedarf nicht allein auf die Ernährung, denn gelegentliche
Speaker A
freiwillige Hilfen von Freunden oder von Nachbarn sind nicht automatisch als Einkommen anrechenbar. Und das sagt das Sozialgesetzbuch 2 auch ganz deutlich.
Speaker A
Das heißt, wenn eine solche Anrechnung grob unbillig wäre oder wenn diese Hilfe deine Lage nicht so stark verbessert, dass du nicht mehr hilfebedürftig bist, dann soll dir so etwas nicht angerechnet werden. Eins musst du aber wissen, wenn es sich jetzt um regelmäßige Geldzahlungen
Speaker A
handelt, wenn es sich um die Übernahme von Rechnungen handelt oder wenn es sich bei Lebensmitteln z. B. um eine Art Rundversorgung handelt, dann musst du das dem Jobcenter wahrheitsgemäß angeben. Das bedeutet dann nicht im Umkehrschluss, dass das Jobcenter dir es
Speaker A
automatisch anrechnet, sondern das Jobcenter prüft jetzt, ob es dir es anrechnet oder nicht. Und damit kommen wir zur zweiten Frage aus dem Brief. Wo warst du in den letzten Wochen? Auch diese Frage kann zulässig sein, denn als erwerbsfähiger Leistungsspezialist
Speaker A
bist du verpflichtet, für das Jobcenter erreichbar zu sein, um Fragen deiner Hilfebedürftigkeit zu klären und insbesondere um der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. Erreichbarkeit ist auch ganz konkret definiert. Sie ist nämlich ein Aufenthaltsort, von dem aus du innerhalb von zweieinhalb Stunden auf
Speaker A
dem normalen Weg das Jobcenter erreichen kannst. Außerdem musst du Mitteilungen des Jobcenters verlässlich lesen können und das bedeutet von Montag bis Samstag.
Speaker A
Und wenn du diesen näheren Bereich auch nur für kurze Zeit verlässt, brauchst du vorher die Zustimmung des Jobcenters.
Speaker A
Und wenn diese Zustimmung fehlt, dann kann dir das Jobcenter zumindest für die Zeit deiner Abwesenheit das Grundsicherungsgeld streichen. Das bedeutet jetzt aber nicht im Umkehrschluss, dass du rund um die Uhr in deiner Wohnung sitzen musst, damit du erreichbar bist. Nein, du kannst
Speaker A
natürlich Freunde besuchen, du kannst natürlich Ausflüge in die nähere Umgebung unternehmen oder bei deiner Partnerin, bei deinem Partner übernachten. Wichtig ist, dass du innerhalb von zweieinhalb Stunden beim Jobcenter sein kannst, Termine wahrnehmen kannst und dass du Mitteilungen des Jobcenters zur Kenntnis nehmen kannst.
Speaker A
und hier gilt wiederum ein vollständiges Bewegungsprotokoll, also eine Auflistung, wen du besucht hast, zu welcher Uhrzeit, welche Kontakte du dich hattest, wo du dich wann wo genau aufgehalten hast, darf das Jobcenter von dir nur verlangen, wenn da ein besonderer leistungsrechtlicher
Speaker A
Grund vorhanden ist. Das Jobsender kann konkret nachfragen, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass du nicht genehmigt abwesend bist.
Speaker A
Zeichen dafür sind z.B. Postsendungen, die an das Jobsender zurückgehen, von dir versäumte Termine oder auch widersprüliche Angaben zu deinem Wohnort. Und wenn du dich häufig oder lange oder beides zugleich bei deinem Partner oder deiner Partnerin aufhältst, dann vermutet das Jobcenter sehr
Speaker A
schnell, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dafür darf das Jobsender anlassbezogen nachfragen, denn eine Bedarfsgemeinschaft berechnet das Sozialgesetzbuch 2 anders als eine Einzelperson. Das bezieht sich also unmittelbar auf den Aufgabenbereich des Jobcenters, aber hier gilt wiederum, solche konkreten Nachfragen
Speaker A
müssenlassbezogen sein. Der größte Fehler, wenn du diesen Brief bekommst, ist ihn einfach liegen zu lassen und nicht auf das Jobcenter zu reagieren bzw. dich nicht beim Jobcenter zu melden, denn dann geht das Jobsender in aller Regel davon aus, dass du entweder
Speaker A
nicht erreichbar bist, dass du nicht hilfebürftig bist oder dass du deine Mitwirkungspflicht verletzt. Was stattdessen funktioniert, das zeige ich dir mal an dem fiktiven Beispiel. Ich nenne den mal Michael. So und Michael, der hat jetzt gerade seinen Weiterbewigungsantrag
Speaker A
beim Dropsender eingereicht mit samt seinen Kontoauszügen. Und in diesen Kontoauszügen taucht kein einziger Einkauf in einem Supermarkt auf. Das Jobcenter fragt jetzt, wovon haben Sie sich ernährt? Wo waren Sie in den letzten sechs Wochen? Und Michael, der antwortet jetzt kurz und wahrheitsgemäß.
Speaker A
Er hat am Beginn des Monats Bargeld abgehoben und damit eingekauft und ist außerdem regelmäßig zur Etafel gegangen und dann hielt er sich zwischendurch mehrfach bei seiner Schwester auf, die aber im gleichen Landkreis wohnt und deswegen im mittelbaren Einzugsgebiet
Speaker A
des Jobcenters. Und damit hat er jetzt kurz und knackig alle wesentlichen Fragen beantwortet und alles ausgelassen, was das Jobcenter nichts angeht. Und genauso machst du das auch kurz, wahrheitsgemäß und auf den entsprechenden Zeitraum beschränkt. Wenn jetzt unklar bleibt, warum das Jobsender
Speaker A
etwas von dir will, dann drehst du den Spieß um. Dann stellst du eine schriftliche Anfrage an das Jobcenter, warum es das wissen will, was der konkrete Anlass dafür ist und auf welchen Zeitraum es sich bezieht. Wenn du konkret fragst, dann ist das ja deine
Speaker A
Mitwirkung, denn durch diese Fragen arbeitest du ja daran mit, den Sachverhalt aufzuklären und schick deine Antwort so, dass sie sich nachweisen lässt. Also entweder über ein Online Postfach oder mit einem nachweisbaren Brief oder mit Empfangsbestätigung.
Speaker A
Das ist ganz wichtig, damit das Jobsender nicht im Nachhinein behaupten kann, es wäre niemals etwas bei ihnen angekommen. Und falls das Jobsender dir jetzt mit Leistungsentzug droht, der setzt voraus, dass du dein Mitwirchungspflicht verletzt und damit die Aufklärung behinderst. Vorher muss
Speaker A
das Jobcenter dich aber über die Folgen einer fehlenden Mitwirkung aufklären. Es muss dir eine angemessene Frist setzen und es muss die Grenzen der Mitwirkung beachten. Gegen einen solchen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
Speaker A
Und wenn du jetzt nichts zu essen hast und dich in einer akuten Notlage befindest, dann hast du die Möglichkeit eines Allverfahrens vor dem Sozialgericht. Und jetzt komme ich zu meinem Extra Tipp zu deinen Kontoauszügen. Die legen Zivil Leistungsberechtigte nämlich komplett
Speaker A
offen im Dropcenter vor, weil sie Angst haben, sonst Ärger zu bekommen. Dabei musst du das überhaupt nicht. Das Bundessozialgericht hat nämlich im Mai 2020 geklärt: Bei Ausgaben, die für deine Leistung nicht bedeutend sind, hast du das Recht, den Empfänger zu
Speaker A
schwerzen. Erkennbar sein müssen Geldzuflüsse, Kontostände und die Höhe der Abbuchung und alles, was mit Einkommen, Miete und Vermögen zu tun hat, solltest du ebenfalls nichts schwerzen. Aber alles andere geht das Jobsender nichts an. Und nach neuer Rechtssprechung muss das Jobsender dich
Speaker A
sogar selbst daruf hinweisen, dass du diese Möglichkeit hast, Teile deines Kontoauszugs zu schwerzen. Also beantworte den Brief kurz, wahrheitsgemäß und nur mit dem, was für deinen Anspruch bedeutend ist. Alle Details, die Rechtsgrundlagen und Formulierungshilfen findest du in diesem
Speaker A
Artikel von gharz.de, den ich hier in der Videobeschreibung verlinkt habe. Für heute war's das. Wenn dir dieses Video geholfen hat, dann lass einen Daumen nach oben da und denk dran, den Kanal zu abonnieren und die Glocke zu aktivieren,
Speaker A
denn dann verpasst du auch die ganzen neuen Videos nicht. Wir sehen uns wieder hier bei Gegenharz. Dann anhalten.
Speaker A
Mach's gut. Tschüss.
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